Organisationsstrukturen

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5.Steuerschlüssel

Im vorliegendem Auslieferungszustand finden Sie im rechten Fensterausschnitt alle zur Verfügung stehenden Steuerschlüssel. Nur die der Firma zugeordneten Steuerschlüssel können auch verwendet werden. Alle im Auslieferungszustand befindlichen Steuerschlüssel sind bereits in der Umsatzsteuervoranmeldung zugeordnet.

Tipp: Ordnen Sie nur Steuerschlüssel der Firma zu, die Sie auch verwenden. Auf diese Art schränken Sie die Entstehung von Arbeitsfehlern wirksam ein.

Durch das Anklicken des Datensatzes im rechten Fenster "Nicht zugeordnet" wird er markiert und kann mit dem Button in das linke Fenster "Zugeordnet" verschoben werden. Selbstverständlich können auch mehre oder alle Datensätze auf einmal markiert werden und die getroffene Auswahl komplett zugeordnet werden. Sollten Steuerschlüssel irrtümlich zugeordnet worden sein, können diese, nachdem sie markiert wurden, mit dem Button, wieder in das rechte Fenster "Nicht zugeordnet" verschoben werden. Wurde ein Steuerschlüssel bereits verwendet, kann er nicht mehr weggeordnet werden. Damit dieser Steuerschlüssel nicht mehr verwendet werden kann, ist er an dieser Stelle zu sperren. Diese Sperrung kann zu jedem Zeitpunkt wieder aufgehoben werden. Sind die benötigten Steuerschlüssel ausgewählt, muss nun für jeden Steuerschlüssel für den eine Prozentangabe > 0 gemacht wurde, auch ein Steuerkonto definiert werden. Diese Kontoauswahl entscheidet darüber, auf welches Konto die Steuer gebucht wird. Es ist nicht erforderlich, dass allen Steuerschlüsseln unterschiedliche Steuerkonten zugeordnet werden, da für den Ausweis in der Umsatzsteuervoranmeldung die Steuerschlüssel und nicht die Steuerkonten von Belang sind, d.h. es kann allen Vorsteuerschlüsseln auch nur ein Vorsteuerkonto zugeordnet werden. Selbiges gilt natürlich auch für die Umsatzsteuerschlüssel und deren Kontozuordnungen.

Wichtig: Bei dem Typ "Sondervorgang Vor- und Umsatzsteuer " (z.B. best. EG-Sachverhalte) müssen zwei Steuerkonten angegeben werden. Das "Steuerkonto 1" wird mit dem selben S/H Kennzeichen gebucht wie die Bemessungsgrundlage. Das "Steuerkonto 2" wird mit dem entgegengesetzten S/H Kennzeichen gebucht.

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