Buchungen

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Buchungen: Stornieren

Buchungen können nur storniert werden, wenn sie auch schon journalisiert wurden und in der Finanzbuchhaltung erzeugt wurden. Buchungen die an OP-Ausgleichen beteiligt sind können erst storniert werden, wenn die OP-Zuordnungen aufgehoben sind (siehe auch OP-Ausgleich aufheben). Für alle anderen Buchungen gilt das unter Buchungen: Ändern beschriebene. Nicht journalisierte Buchungen können jederzeit unter dem Menüpunkt Rechnungswesen / Buchhaltung / Journalisierung ausgewählt und gelöscht werden. Stornierte Buchungen enthalten zusätzliche Storno Informationen.

Durchführung: Der zu stornierende Beleg wird geöffnet und anschließend wird der Button betätigt.

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