Organisationsstrukturen

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2.Wirtschaftsjahre

Mahnwesen:

"Intervall" : Anzahl der Tage die mindestens verstrichen sein müssen, bevor der betreffende Offene-Posten wieder gemahnt werden kann.

"Kulanztage": Anzahl der Tage die ein Offener-Posten überfällig sein kann, bevor er in einen Mahnlauf übernommen wird.

"Mindestbetrag" : Betrag in Hauswährung der mindestens fällig sein muss, um eine Mahnung zu veranlassen.

"Gebühr ab Stufe": Eingabe der Mahnstufe, ab der Mahngebühren ausgewiesen werden sollen.

"Verzinsung ab Stufe": Eingabe der Mahnstufe, ab der der fällige Betrag verzinst werden soll.

"Fristzugabe": Mahntoleranztage die zusätzlich seit Fälligkeit verstrichen sein müssen, um diesen Posten zu mahnen.

"Stufen": Festlegung der Anzahl der möglichen Mahnstufen.

"Gebühr (Betrag)": Angabe der Höhe der Mahngebühr in Hauswährung.

"Zinsen %": Zinssatz in Prozent, der auf die Fälligen Posten berechnet werden soll.

Da Forderungen auch in Fremdwährungen vorliegen können, besteht hier die Möglichkeit, Mahngebühren in Fremdwährungen zu erfassen. Sind an dieser Stelle keine Mahngebühren für Fremdwährungen hinterlegt, werden auf Fremdwährungsmahnungen keine Mahngebühren ausgewiesen.

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