Lager

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Allgemein:

Lagerhaltung bietet sich für Unternehmen an, deren Warenbeschaffung und Warenabsatz wie Wareneinsatz (z.B. Fertigung) sich zeitlich und mengenmäßig nicht unmittelbar aufeinander abstimmen lassen. Mit Hilfe des Lagers lassen sich diese Defizite ausgleichen.

Innerhalb der Software können folgende Bewertungsverfahren angewendet werden:

1. Permanentes LIFO Verfahren:

Bei dem LIFO (Last-In-First-Out) Verfahren gelten die zuletzt angeschafften Güter als zuerst verbraucht. Hierdurch wird der Verbrauch mit zeitnahen Preisen bewertet, während die Bestände mit weiter zurückliegenden Preisen bewertet werden.

Zur handelsrechtlichen und steuerlichen Zulässigkeit ist folgendes zu sagen:

Sofern das LIFO-Verfahren im Einzelfall nicht gegen das Niederstwertprinzip (z.B. bei gesunkenen Preisen zum Bilanzstichtag) oder gegen das Vorsichtsprinzip verstößt (z.B. bei kontinuierlich fallenden Preisen), gilt es als zulässig, da es vom Wortlaut des § 256 HGB und des § 6 I EStG erfasst ist. Bei dem angewendeten "Permanenten LIFO-Verfahren" wird jeder Abgang sofort erfasst und entsprechend dem LIFO-Kriterium bewertet.

2. Permanentes FIFO Verfahren:

Bei der FIFO (First-In-First-Out) Methode wird davon ausgegangen, dass die zuerst erworbenen oder hergestellten Artikel auch zuerst verbraucht oder verkauft werden. Der in der Inventur ermitteltet Endbestand setzt sich daher aus den letzten Zugängen zusammen und ist entsprechend mit diesen Kosten zu bewerten.

Die Fifo-Methode ist handelsrechtlich gem. § 256 HGB aber nicht steuerrechtlich zulässig.

3. Permanente Durchschnittswertermittlung:

Die durchschnittlichen AK/HK werden fortlaufend nach jedem Lagerzu- und -abgang ermittelt.

Die permanente Durchschnittswertermittlung ist handelsrechtlich gem. § 240 IV HGB und steuerrechtlich gem. § 6 I EStG zulässig.

Wichtig: Wird für ein Material das Bewertungsverfahren verändert, tritt diese Änderung erst ein, wenn der Lagerbestand zwischenzeitlich auf 0,00 Einheiten gesunken ist. Somit ist es also durch eine vollständige Entnahme und anschließende Lagereinlieferung jederzeit möglich, das Bewertungsverfahren zu ändern.

Für das anzuwendende Bewertungsverfahren gilt folgende Regelung:

a. An erster Stelle wird das Bewertungsverfahren angewendet, welches im Materialstamm ausgewählt wurde.

b. Wurde im Materialstamm kein Bewertungsverfahren ausgewählt, wird das Bewertungsverfahren aus den Organisationsstrukturen / Firmen / Grunddaten / Lager angewendet.

c. Wurden die beiden vorgenannten Auswahlmöglichkeiten nicht genutzt, wird immer das Verfahren der "Permanenten Durchschnittswertermittlung" angewendet.

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