Personalwesen

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Reiter "Tätigkeiten"

Den von den Mitarbeitern ausgeübten Tätigkeiten (die Unterteilung und der Umfang der einzurichtenden Tätigkeiten ist abhängig vom Informationsbedarf) sind Leistungsarten innerhalb der Kostenrechnung zuzuordnen. Dies bedeutet, dass diese Leistungsarten auch eingerichtet sein müssen, ansonsten stehen sie hier in der Auswahl nicht zur Verfügung und die Tätigkeiten können somit nicht eingerichtet werden. Wenn es sich bei einer Tätigkeit um eine reine Gemeinkostentätigkeit handelt (z.B. Reinigung des Arbeitsplatzes etc.) sollte die zuzuordnende Leistungsart als Gemeinkosten-Leistungsart gekennzeichnet sein.

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