Saldenvorträge
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Allgemein:
Saldenvorträge werden immer für die aktive Firma vorgenommen. Dabei ist das Wirtschaftsjahr, aus dem die Salden vorgetragen werden sollen, in dem Feld "Von Wirtschaftsjahr" anzugeben bzw. auszuwählen. Der Saldenvortrag wird durch das Klicken des Buttons ausgeführt.
Hinweis: Ein Saldenvortrag in ein neues Wirtschaftsjahr setzt voraus, dass das neue Wirtschaftsjahr angelegt ist, ansonsten erscheint eine Fehlermeldung mit gleichem Hinweis. Weiterhin werden nicht journalisierte Belege nicht vorgetragen.
Saldenvorträge werden in jedem Wirtschaftsjahr mit der Journalnummer "0" und der Belegart "FISV" vorgetragen. Diese Buchung ist mit allen Detailangaben anzeigbar, aber nicht zu Ändern. Haben sich Salden des Vorjahres, z.B. durch Abschlussarbeiten, geändert und wurden diese Salden bereits einmal vorgetragen, kann der Saldenvortrag aus dem entsprechenden Wirtschaftsjahr wiederholt werden ohne den vorangegangenen Saldovortrag löschen zu müssen..
Wichtig: Werden Saldenvorträge wiederholt, wird die bereits bestehende Buchung, mit der Journalnummer "0", maschinell angepasst. Sollten OP-Ausgleiche und damit in Zusammenhang stehende automatische Ausbuchungen, die sich auf OP-Vorträge beziehen, im Folgejahr bereits durchgeführt worden sein, werden diese bei einem erneuten Saldenvortrag beibehalten, wenn sich der OP auf den sie sich beziehen nicht verändert hat. Hat sich aber dieser OP verändert und sind für ihn Zuordnungen oder Ausbuchungen im Folgejahr durchgeführt worden, sind diese Zuordnungen und Ausbuchen neu zuzuordnen oder zu korrigieren.
Ist das Feld "Nur Löschen" markiert, wird der ausgewählte Saldenvortrag gelöscht und eventuell durchgeführte OP-Ausgleiche sowie damit in Zusammenhang stehende Ausbuchungen, die sich auf diesen gelöschten Saldovortrag beziehen, müssen erneut zugeordnet werden.
Jeder Saldenvortragslauf wird in dem Protokollfenster, bei Auftreten, auch mit Fehlermeldungen dokumentiert.
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