ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) und ENDBENUTZERLIZENZVERTRAG (EULA) der

 DirectOne Software GmbH & Co. KG (Stand: 15.03.2010)

 

 1.       Allgemeines - Geltungsbereich

Allen Lieferungen, Leistungen und Angeboten liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der DirectOne Software GmbH & Co. KG vor. Dies gilt nicht für nachträgliche mündliche Nebenabreden. Wenn der Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er die DirectOne Software GmbH & Co. KG sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behält sich die DirectOne Software GmbH & Co. KG vor, Angebote zurückzuziehen, ohne dass Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden könnten. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widerspricht die DirectOne Software GmbH & Co. KG ausdrücklich.

 

2.       Vertragsschluss

Alle Angebote der  DirectOne Software GmbH & Co. KG sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. In Prospekten, Anzeigen, Analysen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Zusicherungen von Eigenschaften. Vielmehr bedarf die Erklärung einer Beschaffenheitsgarantie der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die DirectOne Software GmbH & Co. KG.

Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen der schriftlichen  (Auftrags-) Bestätigung durch die DirectOne Software GmbH & Co. KG. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen verzichtet werden

 

3.       Preis und Fälligkeit

Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind nach Rechnungserhalt binnen 10 Tagen netto ohne jeden Abzug zahlbar.

 

4.       Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages sind das auf dem Datenträger befindliche Softwareprogramm, die auf dem Datenträger gegebenenfalls befindliche Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches und oder digitales Material, soweit nicht anders gekennzeichnet. Diese werden im Folgenden als "SOFTWARE" bezeichnet. Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die SOFTWARE aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der SOFTWARE selbst ist damit nicht verbunden. Dies gilt auch dann, wenn Sie die SOFTWARE ohne Datenträger über das Internet bezogen haben ("Instant-Download"). Die SOFTWARE ist urheberrechtlich und marken-/titelschutzrechtlich geschützt. Befindet sich weiterhin Software von anderen Herstellern auf dem Datenträger, die nicht unmittelbar in die SOFTWARE integriert ist (z.B. Shareware, Freeware und Demos), unterliegen diese gesonderten Lizenzbestimmungen, welche Ihnen bei der Installation dieser Software angezeigt werden.

 

5.       Lizenz und Nutzungsrechte / „Time bomb-Lizenz“

Die DirectOne Software GmbH & Co. KG gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht (im folgenden auch als "Lizenz" bezeichnet), die beiliegende Kopie der SOFTWARE auf einem oder mehreren Computern gleichzeitig zu benutzen. Sie dürfen eine Kopie des Datenträgers auf einem beliebigen Medium anfertigen, welche ausschließlich für Zwecke der Datensicherung bestimmt ist. Eine weitergehende Nutzung sowie Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Der Originaldatenträger und die Sicherungskopie müssen an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Verschenken, Vermieten und Verleih der SOFTWARE ist ausdrücklich untersagt.

Wenn Sie mehrere Lizenzen der SOFTWARE bezogen haben oder zu einem späteren Zeitpunkt erworben haben, wurde Ihnen entweder eine entsprechende Anzahl an Datenträgern übergeben oder Sie haben eine geänderte Lizenzvereinbarung erhalten. - In jedem Fall sind die Zusatzlizenzen wie eine normale Lizenz der SOFTWARE zu behandeln. - Es gelten keine erweiterten Nutzungsrechte.

Die für den Erwerb von Lizenz- und Nutzungsrechten erforderlichen Willenserklärungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Lizenzpreises. Die Software wird zunächst als temporäre Lizenz mit einer befristeten Laufzeit ausgeliefert (sog. Time bomb-Lizenz), Erst nach der vollständigen Bezahlung des Lizenzpreises erhält der Kunde die erforderlichen Lizenzcodes, um die zeitliche Befristung abzuschalten.   

Zahlt der Kunde, trotz Fälligkeit des Lizenzpreises nicht, kann  die DirectOne Software GmbH & Co. KG die Nutzungsrechte an der  Software widerrufen. Widerruft die DirectOne Software GmbH & Co. KG das Nutzungsrecht, so hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen ab Zugang des Widerrufs die Rechnung zu begleichen. Andernfalls gilt der Widerruf der Nutzungsrechte als erfolgt. Der Kunde hat in diesem Fall sämtliche Kopien der Software zu deinstallieren und die Nutzung unverzüglich einzustellen. Die Deinstallation und Nutzungsbeendigung ist durch den Kunden schriftlich zu bestätigen.

Der Widerruf der Nutzungsrechte stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Die Möglichkeit für die DirectOne Software GmbH & Co. KG Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen, bleibt in jedem Fall unberührt.

 

6.       Besondere Beschränkungen

Dem Lizenznehmer ist untersagt,

•         die SOFTWARE und schriftliches Material einem Dritten zu übergeben oder zugänglich zu machen (eine Ausnahme stellt hier eine sog. Test- oder Sharewareversion der SOFTWARE dar (entsprechend gekennzeichnet), welche für die kostenlose Weitergabe freigegeben ist. Dies schließt auch die Weitergabe an Download-Archive im Internet ein.

•         die SOFTWARE abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu decompilieren oder zu disassemblieren, von der SOFTWARE abgeänderte Werke zu erstellen (außer für den eigenen Gebrauch im Rahmen der von der SOFTWARE zur Verfügung gestellten Möglichkeiten), Copyrightvermerke oder Marken- und Warenzeichen zu verändern oder zu entfernen.

•         das Begleitmaterial zu übersetzen, abzuändern, zu vervielfältigen oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen, Copyrightvermerke oder Markenzeichen zu verändern oder daraus zu entfernen.

•         ohne vorherige schriftliche Zustimmung der DirectOne Software GmbH & Co. KG Vergleichstests mit der SOFTWARE durchzuführen. Wenn mit einer solchen Zustimmung Tests durchgeführt werden, sind Sie nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der DirectOne Software GmbH & Co. KG die Ergebnisse von Vergleichstests mit der SOFTWARE an Dritte weiterzugeben.

 

7.       Gewährleistung, Zusicherungen

Die DirectOne Software GmbH & Co. KG haftet für die Mängelfreiheit der Lieferung/Leistung innerhalb eines Jahres ab Lieferung/Installation der SOFTWARE.

Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Software und dem zugehörigen sonstigen Material nicht ausgeschlossen werden können.

Die DirectOne Software GmbH & Co. KG wird Softwarefehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, berichtigen und zwar nach Wahl der DirectOne Software GmbH & Co. KG und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers.

Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche erfolglos oder bietet die DirectOne Software GmbH & Co. KG keine fehlerfreie neue Programmversion an, ist der Kunde berechtigt, entweder Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

Der Gewährleistungsanspruch entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom Kunden selbst oder durch einen Dritten geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Der Gewährleistungsanspruch entfällt ferner für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Fehler der Hardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereichs der DirectOne Software GmbH & Co. KG liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn der Auftraggeber der DirectOne Software GmbH & Co. KG die Möglichkeit verweigert, die Ursache des gemeldeten Fehlers oder Mangels zu untersuchen.

 

8.       Haftung

Die Verantwortung für die Auswahl und die Folgen der Benutzung der SOFTWARE sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Lizenznehmer.  Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung gegen die DirectOne Software GmbH & Co. KG und ihre Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen.

Die Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind.

Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Die Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten ist ausge¬schlos¬sen, es sei denn, dass die DirectOne Software GmbH & Co. KG deren Vernichtung vor¬sätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmate¬rial, das in maschinenlesbarer Form bereit¬gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

9.       Datenschutz

Hinweis gem. § 33 BDSG: Die Kundendaten werden gespeichert. Die Kundendaten werden jedoch nicht weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet.

 

10.   Händler

An Händler liefern wir unsere Software ausschließlich zum Zwecke des Weitervertriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Endkunden. Insoweit räumen wir dem Händler das Recht ein, dem Endkunden unsere Software zu dem oben beschriebenen Nutzungsumfang zu überlassen.

 

11.   Sonstiges

Der Kunde kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung der DirectOne Software GmbH & Co. KG übertragen. Gegen Ansprüche der DirectOne Software GmbH & Co. KG kann er nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig.

Erfüllungsort ist Dortmund. Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Dortmund, sofern der Kunde Unternehmer ist. Die DirectOne Software GmbH & Co. KG ist daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn-) Sitz oder Aufenthaltsort des Kunden zuständigen Gericht geltend zu machen. Bei Streitigkeiten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendbarkeit des Einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.4.1980, UNCITRAL-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.